AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Kasacani Hundeschule
§1 Geltungsbereich
Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Sonja Fusenig Hundetrainerin (im Folgenden als „Trainer“ bezeichnet) und dem/der AuftraggeberIn
(im Folgenden als „Halter“ bezeichnet). Der Trainer erbringt Dienstleistungen im Bereich Hundetraining und Hundeverhaltensberatung auf Grundlage dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Der Trainer behält sich die jederzeitige Änderung oder Ergänzung der AGB vor. Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung geltende Fassung.
§2 Erfolgsgarantie
Es werden dem Halter während des Unterrichtes artgerechte sowie Tierschutzkonforme Handlungsvorschläge bzw Trainingsansätze der Hundeerziehung vermittelt.
Der Trainer versichert, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.
Erfolge des Trainings hängen in hohem Maße vom geleisteten Trainingsaufwand, dem Halter alsauch vom jeweiligen Hund ab, wodurch eine Erfolgsgarantie nicht gegeben werden kann.
§3 Vertragsangebot und Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung zu einem Angebot des Trainers bietet der Halter verbindlich einen Vertragsabschluss an. Die Anmeldung ist bindend für den Halter und verpflichtet zur Zahlung der vereinbarten Gebühr, die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch den Trainer zustande. Durch den Vertragsabschluss gelten die AGB´s des Trainers als anerkannt. Mündlich vereinbarte Trainings- und Beratungsstunden sind grundsätzlich verbindlich.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung, auf der Trainerwebsite (www.kasacani.de) aufgeführten Gebühren. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Zahlungen sind nach Leistung der Dienste durch den Trainer vor Ort in bar fällig. Der Trainer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse/Abschlagszahlungen zu verlangen. Zusammenfassend ist festzuhalten:
– Zahlungen für Einzel- und Gruppenstunden, Trainings- und Infogespräche
werden am Tag der Leistungserbringung vor Ort in bar fällig
– Zahlungen für Kurse werden zwecks Platzreservierung
mit der Kursbuchung im Voraus fällig
– Bei Zahlungsverzug erlischt die Teilnahmeberechtigung
§5 Rücktritt vom Vertrag durch den Trainer
Der Trainer behält sich vor, Kurse/Stunden abzusagen wenn:
(1)die Teilnehmerzahl zu gering ist
(2)unerwartete Vorkomnisse Bsp. Unwetter auftreten
(3)Krankheit seitens des Trainers auftritt
Der Trainer ist verpflichtet, einen zeitnahen Ersatztermin mit dem Halter abzustimmen.
Der Trainer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Halter
(1)sich vertragswidrig verhält
(2)das Ziel der Ausbildung oder andere Teilnehmer gefährdet.
Die vereinbarten Stunden müssen dann zu 100% bezahlt werden.
§6 Rücktritt vom Vertrag durch den Halter
Alle Trainingsstunden müssen bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Trifft dies nicht zu, müssen die abgesagten Stunden zu 100% bezahlt werden. Verspätungen des Halters zum vereinbarten Termin, gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Bei einer Verhinderung des Halters besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin.
§7 Verpflichtungen des Halters
Der Halter versichert, dass sein Hund behördlich angemeldet, ausreichend geimpft (Grundimmunisierung / Tollwut), regelmäßig entwurmt, sowie haftpflichtversichert ist. Der Halter versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist. Der Halter ist verpflichtet, den Trainer unaufgefordert, vollständig und wahrheitsgemäß über etwaige Krankheiten und/oder Parasitenbefall und/oder Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes (z.B. übermäßige Aggressivität, Beißvorfälllle) vor Beginn des Trainings zu informieren. Der Halter ist verpflichtet den Trainer gegebenenfalls über die Läufigkeit seiner Hündin zu informieren. Den Anordnungen zur sicheren Verwahrung des Hundes (Leine, Maulkorb, etc.) ist Folge zu leisten.
Bei Nichteinhaltung seitens des Halters behält sich der Trainer vor, das
Training/die Beratung abzubrechen. Die Gebühren sind trotzdem in vollem Ausmaß geltend.
Läufige Hündinnen sowie Hunde mit ansteckenden Krankheiten können vom Training ausgeschlossen werden.
Auf Verlangen des Trainers sind Nachweise bzgl der Haftpflichtversicherung sowie des Impfstatus zu erbringen.
§8 Haftung
Der Trainer übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden die dem Halter oder seinem Hund oder Begleitpersonen durch die Anwendung der gezeigten Übungen, den Freilauf der Hunde, Rangeleien von eigenen oder fremden Hunden im Freilauf entstehen. Eine Haftungsverpflichtung besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Trainers. Alle Begleitpersonen sind von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Der Halter haftet in vollem Umfang nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelung für jegliche Schäden die sein Hund verursacht. Der Halter handelt in eigener Verantwortung. Auch während der Unterrichtszeit obliegt dem Halter die Führung des Hundes eigenverantwortlich, sie wird nicht an den Trainer abgetreten. Soweit es im Rahmen der Ausbildung notwendig ist den Hund von der Leine zu lassen, weisen wir ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen hin. Der Trainer kann nur eine Empfehlung aussprechen, der Halter handelt eigenverantwortlich. Der Einsatz von Hilfsmitteln wie Schleppleine, Halti etc. erfolgt auf eigenes Risiko, auch wenn diese auf Veranlassung des Trainers genutzt werden.
§9 Teilnahmeausschluss
Der Trainer behält sich vor, Halter ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung vom Training auszuschließen, wenn sie oder ihr teilnehmender Hund eine Störung oder Gefahr für den reibungslosen Ablauf des Trainings darstellen, oder Anweisungen des Trainers nicht Folge geleistet wird. Das Honorar ist in diesen Fällen in vollem Ausmaß geltend.
§10 Kotabsatz Hundeplatz
Der Halter verpflichtet sich, die Hinterlassenschaften seines Hundes auf dem Gelände der Hundeschule selbstständig zu beseitigen und 1€ pro Hinterlassenschaft in die dafür vorgesehene Spardose zu werfen.
Sollte der Hund Durchfall haben, so ist dieser mitsamt Grasnarbe zu entfernen, um einer möglichen Parasitenvermehrung vorzubeugen.
§11 Datenschutz
Alle Angaben des Halters werden ohne ausdrückliche Genehmigung desselben nicht an Dritte weitergegeben.
Der Trainer behält sich vor, Fotos oder Videos, die durch den Trainer während des Trainings/der Beratung gemacht werden, auf der Trainerwebseite, der Facebook Seite und Anderen zu veröffentlichen. Der Halter erteilt hierzu seine inhaltliche und zeitlich unbefristete Genehmigung.
Die Genehmigung kann jederzeit ohne Angaben von Gründen in ausschließlich schriftlicher Form widerrufen werden.
§12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
§13 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Wadern.